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FINMA erteilt 950 Bewilligungen als Vermögensverwalter und Trustee

18.08.2023 – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilte per 30. Juni 2023 950 Bewilligungen als Vermögensverwalter und Trustee. Insgesamt erhielt sie 1749 Gesuche für eine entsprechende Bewilligung.

FINMA-Aufsichtsmitteilung für Vermögensverwalter und Trustees: Erste Massnahmen bei verspäteten Gesuchen

11.08.2022 – FINMA-Aufsichtsmitteilung für Vermögensverwalter und Trustees: Erste Massnahmen bei verspäteten Gesuchen.

FINMA verabschiedet Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG

12.11.2020 – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) verabschiedet ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

FINMA bewilligt die vierte Aufsichtsorganisation

30.09.2020 – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilt der FINcontrol Suisse AG eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation.

Bewilligung von ersten Aufsichtsorganisationen

07.07.2020 – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt erste Aufsichtsorganisationen

Anerkennung von ersten Ombudsstellen

29.06.2020 – Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) anerkennt erste Ombudsstellen

FINMA-Meldepflicht für Vermögensverwalter und Trustees

22.06.2020 – Meldepflicht für Vermögensverwalter und Trustees auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) der FINMA bis 30. Juni 2020

FIDLEV, FINIV und AOV: Bundesrat verabschiedet definitive Verordnungen

06.11.2019 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Verordnungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet und das Inkrafttreten der beiden Gesetze sowie der Verordnungen auf den 1. Januar 2020 beschlossen.

FIDLEV und FINIV – Beantragte Inkraftsetzung per 01.01.2020 / Änderung in der Umsetzungsfrist

09.09.2019 – Gemäss heutiger Medienmitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat beantragen, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) – zusammen mit den bundesrätlichen Ausführungsverordnungen – per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Für die Umsetzung der Verhaltensregeln ist neu eine Übergangsfrist von zwei Jahren (statt ursprünglich einem Jahr) vorgesehen.

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Verordnungen zum FIDLEG/FINIG – Vernehmlassung beendet

06.02.2019 – Die Vernehmlassung zu den drei Ausführungsverordnungen (FIDLEV, FINIV sowie AOV) wurde am 24. Oktober 2018 eröffnet und endete am 6. Februar 2019. FIDLEG und FINIG sollen zusammen mit den Verordnungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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